Archiv: 6. Mai 2017

Steuerkanzlei Gesierich

Vorsicht bei Tiefstapeleien beim Bruttolistenneupreis

Manch ein Unternehmer, der günstig einen gebrauchten Firmenwagen kauft, ärgert sich darüber, dass bei der Ein-Prozent-Regel nicht der Kaufpreis, sondern der ursprüngliche Listenpreis zugrunde gelegt wird. Beispiel: Man kauft einen zwei Jahre alten Luxus-Wagen mit 120.000 Euro Neupreis gebraucht für
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