Ab dem 1. Januar 2018 kann jeder Betrieb mit einer Registrierkasse oder einer offenen Ladenkasse ohne vorherige Ankündigung mit einer „Kassen-Nachschau“ konfrontiert werden. Diese Prüfung kann ohne vorherige Ankündigung stattfinden. Eine Prüfungsanordnung mit Monaten Vorlauf wie bei einer Betriebsprüfung gibt
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