Archiv: 30. Nov 2017
Steuerkanzlei Gesierich
Vermieten Sie Ihren Kindern (Eltern, Geschwister usw.) verbilligt Wohnraum, können Sie trotzdem die vollen Abschreibungen und Schuldzinsen gegenrechnen, solange Sie mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Warmmiete verlangen. Beispiel: Der Vater vermietet seiner Tochter eine 50-Quadratmeter-Wohnung. Ortsüblich wären 13 Euro, also
Weiterlesen …
Eine Scheidung ist mit hohen Kosten für Anwalt und Gericht verbunden. Früher einmal konnte man diese Kosten als „außergewöhnliche Belastung“ absetzen. Mit Wirkung ab 2014 hat der Gesetzgeber das Einkommensteuergesetz geändert und lässt seitdem Prozesskosten nur noch dann zum Abzug
Weiterlesen …
Für Handwerkerleistungen im privaten Haushalt bekommen Sie 20 Prozent Steuernachlass von der Einkommensteuer (§ 35a EStG). Für diesen Rabatt muss das Gerät „im privaten Haushalt“ sein. Wann das der Fall ist, darüber lässt sich natürlich treffen streiten. Ist ein iPad,
Weiterlesen …
Falls Sie über eine halbe Million Euro Umsatz im Jahr machen, sind Sie in aller Regel sogenannter „Sollversteuerer“. Das heißt: Sie müssen die Umsatzsteuer schon in dem Monat ans Finanzamt abführen, in dem Sie die Leistung erbringen (= Rechnung ausstellen).
Weiterlesen …