Muss ein Mitarbeiter das Benzin für seinen Dienstwagen selber zahlen, so war das früher steuerlich irrelevant. Doch ein neues Urteil sagt: So etwas mindert den geldwerten Vorteil (BFH, 30.11.16, VI R 49/14, DStR 17, 374). Die Finanzverwaltung akzeptiert das Urteil
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