Archiv: 30. Dez 2017

Steuerkanzlei Gesierich

Mieteinkünfte können Sie auf studierende Kinder verlagern

Wenn Sie Ihre studierenden Kinder finanziell unterstützen, können Sie außer einem mickrigen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro im Jahr nichts steuerlich absetzen. Wer vermietete Immobilien hat, hat es hingegen gut: Durch bloßes Umschreiben des Mietvertrags  auf das Kind (mit
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