Eigentlich ist die herrschende Meinung, dass die Vermietung von Stellplätzen (ohne Wohnung) umsatzsteuerpflichtig ist, die Vermietung von Stellplätzen zusammen mit einer Wohnung aber umsatzsteuerfrei. Das Thüringer Finanzgericht sieht das anders und will auf die Vermietung von Stellplätzen generell Umsatzsteuer kassieren
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