Die Ehefrau eines Unternehmers hatte Büroräume an dessen Unternehmen vermietet. Das Finanzamt erkannte den Vertrag nicht an. Die Begründung: Im Mietvertrag wurde ein Büro im Erdgeschoss bezeichnet. In Wahrheit waren die Räumlichkeiten jedoch im Keller.Die Adresse des Mietobjektes fehlte im
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