Archiv: 4. Mrz 2020

Steuerkanzlei Gesierich

Verrechnung von Kapitalverlusten 2020 eingeschränkt

Wer privat Verluste aus Termingeschäften erleidet, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, kann das zukünftig nur noch mit Gewinnen aus solchen Geschäften verrechnen. Zudem ist das nun auf 10.000 Euro beschränkt. Das gilt für Verluste die nach dem 31.12.2020 entstehen.
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