Archiv: 19. Okt 2020

Steuerkanzlei Gesierich

Mangelhaftes Fahrtenbuch: Einzelbewertung trotzdem möglich

Fahrtenbücher werden oft fehlerhaft oder unsauber geführt. Und wenn ein Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß ist, fällt man wieder zurück auf die Ein-Prozent-Regel. Trotzdem kann man aber die Einzelbewertung von Fahrten ins Büro mit 0,002 Prozent je Einzelfahrt statt 0,03 Prozent vornehmen.
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