Archiv: 27. Nov 2020

Steuerkanzlei Gesierich

Vorbehaltsnießbrauch ist nur für den Schenker steuerfrei

Wenn Sie eine Immobilie an Ihre Kinder verschenken und sich den Nießbrauch (altmodisches Wort für Nutzungsrecht) vorbehalten, ist das für Sie schenkungsteuerfrei. Logisch, denn Sie können sich ja schlecht selbst etwas schenken. Aber Vorsicht: Wird der Nießbrauch auch für jemand anderen
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Wann Sie Renovierungen sofort abschreiben können

Es gibt eine 15-Prozent-Regelung im Steuergesetz, wonach man umfangreiche Renovierungen und Sanierungen innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf einer Immobilie nicht sofort absetzen kann, sondern nur zusammen mit dem Kaufpreis abschreiben. Das Stichwort heißt „anschaffungs­nahe Herstellungskosten“. (§ 6
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Finger weg von Termingeschäften – erst recht ab 2021

Mit Termingeschäften kann man manchmal enorme Renditen erzielen – aber auch wunderbar sein Geld vernichten. Unterm Strich über mehrere Jahre dürfte kaum ein Privatanleger in den schwarzen Zahlen landen. Ab dem nächsten Jahr gibt es noch einen weiteren Grund, Termingeschäfte
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Diese Falle torpediert den steuerfreien Kindergarten-Zuschuss

Ein Kindergartenzuschuss ist steuerfrei, allerdings nur, wenn er „zusätzlich zum Arbeitslohn“ gewährt wird (§ 3 Nr. 33 EStG). Genau das stellt das Finanzamt aber in Abrede, wenn man vereinbart, dass das Bruttogehalt erhöht wird, sobald das Kind den Kindergarten verlässt.
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