Handwerkerleistungen in Ihrem Eigenheim sind steuerbegünstigt: Sie bekommen dafür einen 20-prozentigen Steuerrabatt bis zu einer Obergrenze von 1.200 Euro. Barzahlung wird nicht anerkannt: Voraussetzung für den Steuerabzug ist Bank-Überweisung oder Zahlung per EC-Karte. Bei Barzahlung fällt der Steuernachlass weg. Das fällt
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