Archiv: 9. Okt 2020

Steuerkanzlei Gesierich

Bei Immobilienkauf schon im Vertrag Kaufpreis aufteilen

Wenn Sie eine Immobilie zum Vermieten kaufen, können Sie nur den Gebäudeanteil abschreiben, ein Grundstück kann man nicht abschreiben. Um die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf Gebäude und Grundstück gibt es aber immer wieder ärgerliche Diskussionen mit dem Finanzamt. Das können
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