Eine Vorschrift im Einkommensteuergesetz ermöglicht es Ihnen, betriebliche Veräußerungsgewinne (vor allem aus Immobilien) auf eine neue Immobilie zu übertragen (§ 6b EStG). Sie müssen aber innerhalb von vier Jahren bauen oder kaufen. Falls eine solche Frist bei Ihnen im Bilanzjahr
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