Archiv: 30. Jul 2021

Steuerkanzlei Gesierich

Kein Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit Null

Wenn Sie Ihren Betrieb wegen Corona zusperren mussten und in dieser Zeit „Kurzarbeit Null“ hatten, so entsteht während dieser Zeit kein Urlaubs­anspruch für die Mitarbeiter. Beispiel: Ein Mitarbeiter im Verkauf hat normalerweise 24 Tage Urlaubs­anspruch in Ihrem Betrieb. Januar und Februar
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