Bis spätestens 30. Juni sollten sich alle Unternehmer, die Waren an Privatpersonen in anderen EU-Ländern versenden, in dem OSS-Verfahren registrieren. Diese Registrierung beim deutschen Bundeszentralamt erspart die Registrierung in jedem einzelnen EU-Land. Das gilt ab 10.000 Euro Liefer-Umsatz netto im
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