Die Grenze für steuerfreie Sachbezüge wurde 2022 von 44 Euro auf 50 Euro angehoben. Gleichzeitig gelten ab 2022 verschärfte Anforderungen. Gutscheinkarten müssen jetzt die Anforderungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz erfüllen. Erlaubt sind also: Gutscheine für „limitierte
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