Archiv: 28. Feb 2022

Steuerkanzlei Gesierich

Immobilien-Zwangsversteigerung gilt als Veräußerung

Wenn man zwangsweise enteignet wird (z. B. im Rahmen einer städtebaulichen Umlage), gilt das nicht als Veräußerung im Sinne von 23 EStG. Die Zwangsversteigerung gilt jedoch durchaus als Veräußerung: Das gilt auch dann, wenn die Zwangsversteigerung – wie das der
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