Archiv: 3. Feb 2022

Steuerkanzlei Gesierich

Vorsteuerabzug: handelsübliche Bezeichnung reicht

Damit Sie aus einer Rechnung den Vorsteuerabzug haben, muss die gelieferte Sache „handelsüblich“ bezeichnet werden. Doch was ist handelsüblich? Hierüber gab es immer wieder Streit mit den Finanzämtern. Ein konkreter Fall mit Billigkleidung wurde so entschieden: Auf der Rechnung stand
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