Kabinett verabschiedet das vierte Corona-Steuer-Hilfegesetz - das sind die geplanten Neuerungen: 3.000 Euro steuerfreier Coronabonus möglich – aber nur für Pflegekräfte: Diese können nun 3.000 Euro zusätzlich zum Arbeitslohn steuerfrei erhalten (§ 3Nr. 11b EStG). Das betrifft den Auszahlungszeitraum 18.
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