Archiv: 3. Mai 2022
Steuerkanzlei Gesierich
„Verwaltungsvermögen“ (vor allem vermietete Immobilien, Forderungen und Bankguthaben) wird bei der Erbschaftsteuer nicht begünstigt, um Missbrauch bei der Übertragung von Unternehmensvermögen zu verhindern. 90-Prozent-Verwaltungsvermögen-Test: Bevor aber geprüft wird, ob man überhaupt irgendetwas begünstigt, vergleicht das Finanzamt den Unternehmenswert mit den
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Schon vor fünf Jahren hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Überlassung eines Fahrzeugs an Angehörige im Rahmen eines Minijobs angeblich unüblich sei und damit nicht anzuerkennen. (BFH, 21.12.17, III B 27/17, BFH/NV 18,432) Unser Rat: Das sollte auch im sogenannten
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