Ihre 2022er GmbH-Bilanz müssten Sie eigentlich bis 31.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht haben. Das Gleiche gilt für alle andere haftungsbeschränkten Rechtsformen (z.B. GmbH & Co. KG, AG). Theoretisch bleibt es bei der Frist, aber das Bundesamts für Justiz hat auf Wunsch
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