Autoren: stb@gesierich.de
Steuerkanzlei Gesierich
Corona-Beihilfen sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Aber in welches Bilanzjahr gehören diese? Eigentlich gilt nach dem Vorsichtsprinzip, dass Sie nicht realisierte Ansprüche nicht in der Bilanz zeigen dürfen. Konkret würde das heißen: Sie dürfen den Anspruch erst in dem Jahr bilanzieren, in dem
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Sachbezüge bis 44 Euro sind steuerfrei. Worüber aber seit jeher gestritten wird: Was gilt als „Sache“? Und was ist Geld, das nicht steuerfrei ist? Hier hatte es Anfang 2020 Aufregung gegeben, weil Gutscheine, die „so gut wie Geld“ sind, nicht
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Was Sie geerbt oder geschenkt bekommen haben, fällt eigentlich nicht in den Zugewinnausgleich. Sehr wohl aber die Wertsteigerung seit der Schenkung bzw. Erbschaft. Beispiel: Herr X und Frau X sind seit 2000 im gesetzlichen Güterstand verheiratet. Sie wollen sich 2021 scheiden
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Eine neuer Passus im Einkommensteuergesetz begünstigt Wärmedämmung und ähnliches an einem selbstgenutzten Haus (auch Ferienhaus) in Deutschland, in der EU und in EWR-Staaten (§ 35 c EStG). Das Bundesfinanzministerium hat nun Details dazu klargestellt. (BMF, 14.01.21) Nur selbst bewohnte Häuser
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