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Steuerkanzlei Gesierich
Falls Sie Subunternehmer beschäftigen, die Sozialabgaben nicht korrekt abführen oder die den Mindestlohn nicht bezahlen, können Sie von Krankenkassen oder Mitarbeitern dieser Firmen in die Haftung genommen werden. Das ist ärgerlich, und das kann man kritisieren, aber das ist nun
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Das Umsatzsteuergesetz schreibt vor, dass Rechnungsnummern „fortlaufend“ zu vergeben sind (§ 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG). Es besteht aber weder nach dem Gesetz noch nach der Rechtsprechung eine Pflicht zur Vergabe einer Rechnungsnummer nach einem bestimmten lückenlosen numerischen System.
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Das Bundesfinanzministerium hat eine Spezialregelung für die Monate März bis Dezember 2020 eingeführt. In diesem Zeitraum können Sie Mitarbeitern insgesamt(!) maximal 1.500 Euro steuerfreie Corona-Beihilfe zukommen lassen. Irgendwelche Nachweise über coronabedingte Zusatzbelastungen müssen Sie nicht erbringen. Der Betrag ist sowohl
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Wenn Ihre Mitarbeiter jetzt länger im Homeoffice arbeiten, dort verstärkt Videokonferenzen und dergleichen machen, leiden sie wahrscheinlich unter Bewegungsmangel. Es besteht die Gefahr von Rückenschmerzen und Krankschreibungen. Wenn Sie Ihren Mitarbeitern nun ergonomische Stühle und Tische bereitstellen möchten, gibt es
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