Autoren: stb@gesierich.de

Steuerkanzlei Gesierich

Interessiert Sie, woran Ihr Mitarbeiter erkrankt ist?

Wenn sich ein Arbeitnehmer krankschreiben lässt, bekommt er drei Exemplare der Krankschreibung: eines für ihn selbst, ein weiteres für den Arbeitgeber und eines für die Krankenkasse. Ein viertes Exemplar behält der Arzt. Auf dem Exemplar für die Krankenkasse steht ein
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Wenn Ihr Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt wurde

Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unter Quarantäne gestellt wurde, bekommt keinen Lohn. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer aber sechs Wochen lang eine Entschädigung nach § 56 IfSG auszahlen, die ihm auf Antrag vom zuständigen Gesundheitsamt erstattet wird. Für den Arbeitnehmer
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Mehrwertsteuerausweis: Beseitigen Sie diese Fehlerquelle

Verkaufen Sie in Ihrem Laden häufig an Privatkunden? Hier ist ein Mehrwertsteuerausweis auf dem Kassenbon nicht vorgeschrieben. Eine Privatperson hat keinen Vorsteuerabzug. Unser Rat: Ersparen Sie sich diese Fehlerquelle - gerade jetzt bei ständig wechselnden Mehrwertsteuersätzen. Bedenken Sie: Wenn Sie
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Corona-Krise: 600 Euro Zuschuss zur Kinderbetreuung steuerfrei

Zur kurzfristigen Betreuung von Kindern „wegen zusätzlichen Betreuungsbedarfs“ gibt es eine spezielle Befreiungsvorschrift (§ 3 Nr. 34 a Buchstabe b) EStG). In der Corona-Krise wird nun das Vorliegen dieses „zusätzlichen Betreuungsbedarfs“ unterstellt, wenn die Regelbetreuung der Kinder infolge der Schließung
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