Autoren: suadmin718341

Steuerkanzlei Gesierich

Scheinselbständigkeit: gefährliche Stammtischweisheit

Stamm­tischweisheiten zum Thema Scheinselbständigkeit kursieren einige - und sie sind teils echt gefährlich: Kaum auszurotten ist die Irrmeinung, dass jemand, der mehrere Arbeitgeber bzw. Auftraggeber hat, kein Scheinselbständiger ist. Mehrere Auftraggeber sind zwar ein ganz gutes Indiz für Selbständigkeit, reichen
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Wissenswertes zur Krankenversicherung von Minijobbern

Die Krankenversicherung für Minijobber beträgt 13 Prozent bei gesetzlich Krankenversicherten: Für jemanden, der bereits Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist - egal, ob aufgrund eigenen Hauptjobs oder aufgrund von Familienmitversicherung -, müssen 13 Prozent Krankenversicherungsbeitrag abgeführt werden. Für privat oder gar
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Keine Fehler bei steuerbegünstigten Leistungen machen

in aktuelles Urteil listet typische Fehler auf, die Arbeitgeber machen, wenn sie zusätzliche Leistungen zum Arbeitslohn gewähren, die steuerfrei oder pauschal besteuert sind. Zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Arbeitslohn: Kindergartenzuschüsse und Fahrtkostenzuschüsse kann man nur „zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Arbeitslohn“ gewähren.
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Gar keine Stornobuchung macht die Kasse angreifbar

Jeder Mensch macht einmal Fehler. Das gilt auch für Leute, die an der Kasse sitzen. Da wird einmal etwas zu viel eingetippt oder ein falscher Preis oder Artikel eingetippt. Völlig normal. Äußerst verdächtig: Wenn in einem Kassen­protokoll überhaupt keine Stornobuchungen
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