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Steuerkanzlei Gesierich

Maklerprovision kann der Grunderwerbsteuer unterliegen

Seit Dezember 2020 müssen sich Verkäufer und Käufer einer Immobilie die Maklerprovision hälftig teilen (§§ 656c und 656d BGB). Wenn sich aber im Notarvertrag der Käufer z. B. verpflichtet, auch die Provision für den Verkäufer zu übernehmen, unterliegt diese Hälfte
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Wie Sie Mieten ohne Nießbrauch auf Kinder verlagern

Wenn Sie vermietete Immobilien haben, die weitestgehend abgeschrieben sind, kann es sich lohnen, den Mietvertrag (vorübergehend) auf möglichst volljährige Kinder umzuschreiben. Das können Sie zeitlich befristet machen, z. B. für die Dauer des Studiums. So werden die Einkünfte Ihren Kindern
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Ab Steuerjahr 22: Keine Begrenzung des Verlustrücktrags mehr

Wenn Sie Verluste machen, können Sie den Verlust ein Jahr zurücktragen, und das zukünftig ab dem Verlustentstehungsjahr 2022 sogar zwei Jahre. Das gilt nun sowohl für Privatleute als auch für GmbHs. Eine Begrenzung des Rücktrags ist aber künftig nicht mehr
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Zahlen Sie keine unnötigen Zinsen und Zuschläge ans Finanzamt

Zinsen, Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge sind gefürchtete Druckmittel des Finanzamts. Zinsen: Werden Zinsen für alte Steuerjahre festgesetzt, betragen diese, zumindest auf dem Papier, sechs Prozent pro Jahr. Das Bundesverfassungsgericht hat die Höhe dieses Zinssatzes als verfassungswidrig bezeichnet (BVerfG, 08.07.21, 1 BvR
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