Schlagwörter: 2019
Steuerkanzlei Gesierich
Am 29. November hat der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2019 verabschiedet. Offiziell heißt es „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Das sind die wichtigsten Änderungen zum 1. Januar 2020: Benzingutscheine: Mitarbeiter können nach wie
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Machen Sie auch dieses Jahr wieder eine Weihnachtsfeier? Dann gilt steuerlich Folgendes: Betriebsausgabenabzug: Diesen haben Sie für die Kosten der Feier stets in voller Höhe und unbegrenzt. Lohnsteuer vermeiden: Die Teilnahme an der Weihnachtsfeier kostet Ihre Mitarbeiter keine Lohnsteuer, wenn
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Handwerker sind bisweilen mit dem Rechnungsschreiben schnell, manchmal eher nicht. Wenn Sie Aufträge erteilt haben, die sich über den Jahreswechsel hinziehen, und Ihnen die Firma als vertrauenswürdig bekannt ist, dann bitten Sie um eine Zwischenrechnung – noch vor dem Jahresende
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„Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität“ ist der sperrige Name, unter dem die Bundesregierung am 31. Juli 2019 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2019 vorgelegt hat, der allerdings auch alles Mögliche andere enthält, was nichts mit Elektromobilität zu tun hat.
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Die Finanzverwaltung will das Ausbuchen wertloser Aktien nicht als Veräußerungsverlust anerkennen. Das oberste Steuergericht hat jedoch entschieden, dass das sehr wohl anerkannt werden müsse. (BFH, 12.06.18, VIII R 32/16, DStR 18, 1964) Nun erarbeitet das Bundesfinanzministerium einen Gesetzesentwurf, der die
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Fahrräder für Arbeitnehmer sind steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn überlassen werden (§ 3 Nr. 37 EStG). Prüfen Sie hier, dass dieser Sachbezug aus der Gehaltsabrechnung gelöscht wurde, falls 2018 bereits einer enthalten war. Übrigens: Diese Regelung läuft Ende 2021
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Ab 1. Januar 2019 gewährt uns der Gesetzgeber ein paar kleine Steuererleichterungen in Gestalt eines „Familienentlastungsgesetzes“. Grundfreibetrag: Dieser steigt von derzeit 9.000 Euro auf 9.168 Euro in 2019 und dann auf 9.408 Euro in 2020. Erst oberhalb dieses zu versteuernden
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Für verschenkte Immobilien sind die amtlichen Bodenrichtwerte maßgeblich, die alle zwei Jahre aktualisiert werden. 2018 sind noch die Bodenrichtwerte zum 31.12.2016 maßgeblich. Ab 2019 gelten die Bodenrichtwerte zum 31.12.2018. Diese dürften in vielen Großstädten um 15 bis 30 Prozent höher
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Neu ab 2019: Die Überlassung eines Dienstfahrrads sowie Jobtickets (Bahn- oder Busfahrkarte, um in die Arbeit zu fahren) sind ab 2019 steuerfrei. Bisher mussten Fahrräder nach der Ein-Prozent-Regel versteuert werden und Fahrkarten kosteten 15 Prozent Pauschalsteuer. Beispiel 1: Ferdinand bekommt
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Mahlzeiten, die Ihre Mitarbeiter auf Ihre Kosten bekommen, müssen diese mit dem sogenannten Sachbezugswert versteuern. Das gilt unabhängig davon, wie teuer die Mahlzeit ist und bis zu einem Wert von 60 Euro (BMF, 08.12.16, BStBl. 16 I, 1437). Der Sachbezugswert
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