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Steuerkanzlei Gesierich

Mieteinkünfte können Sie auf studierende Kinder verlagern

Wenn Sie Ihre studierenden Kinder finanziell unterstützen, können Sie außer einem mickrigen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro im Jahr nichts steuerlich absetzen. Wer vermietete Immobilien hat, hat es hingegen gut: Durch bloßes Umschreiben des Mietvertrags  auf das Kind (mit
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So ersparen sich Ehepartner viel Erbschaftsteuer

Viele Unternehmer vereinbaren bei der Eheschließung Gütertrennung, um im Scheidungsfalle nicht ruiniert zu werden. Hat die Ehe aber auf Dauer Bestand, ist die Gütertrennung erbschaftsteuerlich von Nachteil. Das kann man jedoch reparieren: Denn es ist möglich, die Zugewinn­gemeinschaft rückwirkend ab
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Verbilligte Vermietung in der Familie spart Steuern

Vermieten Sie Ihren Kindern (Eltern, Geschwister usw.) verbilligt Wohnraum, können Sie trotzdem die vollen Abschreibungen und Schuldzinsen gegenrechnen, solange Sie mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Warmmiete verlangen. Beispiel: Der Vater vermietet seiner Tochter eine 50-Quadratmeter-Wohnung. Ortsüblich wären 13 Euro, also
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Wenn Sie Wärme aus einem Blockheizkraftwerk entnehmen

Ein Ehepaar betrieb ein Blockheizkraftwerk, mit dem man Wärme und Strom erzeugen kann. Die Wärme entnahmen sie selbst für ihr Privathaus und setzten dafür 600 bis 900 Euro im Jahr als gewinnerhöhenden Betrag an. Das Finanzamt meinte: „Viel zu wenig!“.
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