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Steuerkanzlei Gesierich
Wenn Ihr Mitarbeiter das Internet auch beruflich nutzt, könnten Sie ihm theoretisch die Kosten dafür völlig steuerfrei ersetzen. Das ist aber recht kompliziert. Viel einfacher ist es so: Sie pauschalieren die Zuschüsse mit 25 Prozent Pauschalsteuer. Dann genügt nämlich eine
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Dank des Übergangs-Abkommens zwischen EU und Großbritannien ändert sich zoll- und umsatzsteuertechnisch zunächst nichts. Als Ende der Übergangsfrist ist der 31. Dezember 2020 geplant. Das Austrittsabkommen sieht eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit um wahlweise ein oder zwei Jahre vor. Die Verlängerung müsste
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Über diverse Internetplattformen wie zum Beispiel Aux Money, Kapilendo und andere können sich Leute schnell und unkompliziert untereinander Geld leihen. Wer Geld übrig hat, kann es dort zum Verleihen anbieten. Es locken Zinsen von vier bis elf Prozent. Laut Verband
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Wer eine Firma erbt oder geschenkt bekommt, kann einen 85-prozentigen Abschlag nutzen. Das geht allerdings nur, wenn in diesem Betrieb nicht zu viel „unnützes“ Verwaltungsvermögen vorhanden ist. Merkwürdige Gesetzesregelung: Schulden werden hier nicht oder falsch berücksichtigt. Beispiel: Eine GmbH mit
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