Wenn man eine Mietimmobilie grundlos jahrelang leer stehen lässt, dann erkennt das Finanzamt die Verluste (Zinsen, Abschreibung) nicht mehr an. Im Fachjargon heißt es, die „Einkunftserzielungsabsicht“ sei weggefallen. Aber: Davon gibt es Ausnahmen, nämlich wenn man für den Leerstand nichts
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