Schlagwörter: Immobilien

Steuerkanzlei Gesierich

Mieteinnahmen auf Kinder verlagern – ohne Schenkung!

Für die Unterstützung Ihrer Kinder können Sie nichts absetzen. Das ist alles durch den Kinderfreibetrag abgegolten. Aber: Durch eine simple Umschreibung der Mieteinnahmen versteuert Ihr Kind die Miete statt Ihnen. Sie zahlen vielleicht 42 oder gar 45 Prozent Steuern – Ihr
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So erzielen Sie eine höhere Gebäude-Abschreibung

Wenn Sie ein Haus kaufen, können Sie nur das Gebäude abschreiben. Den Grund und Boden kann man nicht abschreiben, weil er sich nicht abnutzt. Leider kommt es hier immer wieder zu Streit mit dem Finanzamt. Beispiel: Sie kaufen eine Immobilie für
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Bei GbR im Grundbuch: unbedingt Kapitalquoten vereinbaren

Wenn mehrere Leute gemeinsam eine Immobilie kaufen, erfolgt der Eintrag im Grundbuch standardmäßig als „Bruchteilsgemeinschaft.“ Beispiel: Herr und Frau Möller kaufen ein Haus je zur Hälfte. Dann steht im Grundbuch: „Eigentümer Herr und Frau Möller je zur Hälfte”. Eine GbR hat
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Wann Sie Verluste bei Immobilien verrechnen können

Verluste können Sie nur dann mit anderen Einkünften verrechnen, wenn Sie überhaupt die Chance haben, jemals in die schwarzen Zahlen zu kommen. Ab einem Umbau gelten neue Regeln: Baut man grundlegend um und stellt das Konzept um, beginnt ein neuer
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