Schlagwörter: Investitionsabzugsbetrag
Steuerkanzlei Gesierich
Eigentlich muss man einen nicht genutzten Investitionsabzugsbetrag (IAB) immer drei Jahre später auflösen. Wegen Corona wurden die Fristen für in den Jahren 2017 und 2018 gebildete IAB jedoch verlängert. Konkret gelten nun folgende Fristen: IAB 2016: Investitionsfrist drei Jahre, das
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Sie haben durch die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) in der 2020er-Bilanz mehr Luft bei den maximalen Anschaffungskosten eines Geringwertigen Wirtschaftsguts (GWG). Denn Sie können einen IAB sofort von den Anschaffungskosten eines GWG abziehen und den maßgeblichen Wert dadurch unter die
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Geplante Investitionen können Sie schon drei Jahre vorher zu 40 Prozent (künftig zu 50 Prozent) vom Gewinn abziehen. Wenn Sie das machen, haben Sie drei Jahre Zeit, um tatsächlich zu investieren. Aber: Wenn Sie nicht investieren, wird der Steuerbescheid des Jahres,
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Unternehmen mit einem Eigenkapital von maximal 235.000 Euro können einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden in Höhe von 40 Prozent der geplanten Nettoanschaffungskosten. Seit dem Steuerjahr 2016 muss man nicht mehr angeben, was man kaufen will - oder wie viel es kosten
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