Schlagwörter: Jahresabschluss
Steuerkanzlei Gesierich
Ihre 2022er GmbH-Bilanz müssten Sie eigentlich bis 31.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht haben. Das Gleiche gilt für alle andere haftungsbeschränkten Rechtsformen (z.B. GmbH & Co. KG, AG). Theoretisch bleibt es bei der Frist, aber das Bundesamts für Justiz hat auf Wunsch
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Wenn man eine Verlust-GmbH auf eine Gewinn-GmbH verschmilzt, kann es sein, dass bei der Verlust-GmbH die Verlustvorträge verloren gehen. Deswegen macht man es lieber umgekehrt: Die GmbH mit Gewinnen auf die Verlust-GmbH verschmelzen. Dies hatten GmbH-Gesellschafter so gemacht, und prompt
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Ihre 2019er-GmbH-Bilanz hätten Sie theoretisch bis spätestens 31.12.2020 im Unternehmensregister veröffentlichen oder hinterlegen müssen. Das Bundesamt für Justiz lässt hier aber coronabedingte Milde walten und verspricht, vor März 2021 keine Ordnungsgeldverfahren wegen Nicht-Veröffentlichung von 2019er-Jahresabschlüssen einzuleiten.
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Überstunden werden oft erst im neuen Wirtschaftsjahr ausgeglichen. In diesem Fall muss man für die Überstunden eine Rückstellung bilden, indem man die Überstunden umrechnet auf Monate und dann mit dem Gehalt multipliziert und die Arbeitgeberkosten draufschlägt. Minusstunden desselben Arbeitnehmers sind
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