Schlagwörter: Kasse
Steuerkanzlei Gesierich
Sie sind nicht gezwungen, eine elektronische Registrierkasse anzuschaffen. Sie können auch eine „offene Ladenkasse“ führen – zum Beispiel eine Schublade oder ein Kästchen. Dann müssen Sie aber alle Geschäftsvorfälle einzeln aufzeichnen! Auch eine Hosentasche als Kasse ist zulässig: Ein Unternehmer handelte
Weiterlesen …
Ein Thema, das so banal ist, dass man meinen möchte: Das kann eigentlich gar niemand falsch machen! Aber wie uns Steuerberater berichten, passiert es doch immer wieder: negative Bestände in der Kasse. Das geht natürlich rein denklogisch schon gar nicht.
Weiterlesen …
Bereits zum 1. Januar 2020 sollte jede elektronische Registrierkasse einen sogenannten TSE-Chip haben. Doch da das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie) 2019 mit der Definition des technischen TSE-Standards lange getrödelt hatte, wurde die Frist zur Umstellung noch einmal
Weiterlesen …
Sie nutzen ein elektronisches oder computergestütztes Kassensystem oder eine Registrierkasse? Dann müssen Sie ab dem 1. Januar 2020 ein manipulationssicheres Aufzeichnungssystem (§ 146a Abs. 1 AO) verwenden. Die Frist wurde zwar nicht offiziell verlängert, aber die Finanzverwaltung hat eine Nichtbeanstandungsregelung
Weiterlesen …