Schlagwörter: Kasse

Steuerkanzlei Gesierich

Auch eine Hosentasche kann eine offene Ladenkasse sein

Sie sind nicht gezwungen, eine elektronische Registrierkasse anzuschaffen. Sie können auch eine „offene Ladenkasse“ führen – zum Beispiel eine Schublade oder ein Kästchen. Dann müssen Sie aber alle Geschäftsvorfälle einzeln aufzeichnen! Auch eine Hosentasche als Kasse ist zulässig: Ein Unternehmer handelte
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Negativ-Bestand darf es in Ihrer Kasse nicht geben

Ein Thema, das so banal ist, dass man meinen möchte: Das kann eigentlich gar niemand falsch machen! Aber wie uns Steuerberater berichten, passiert es doch immer wieder: negative Bestände in der Kasse. Das geht natürlich rein denklogisch schon gar nicht.
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Frist zur Kassenumstellung (TSE-Chip) noch einmal verschoben

Bereits zum 1. Januar 2020 sollte jede elektronische Registrierkasse einen sogenannten TSE-Chip haben. Doch da das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie) 2019 mit der Definition des technischen TSE-Standards lange getrödelt hatte, wurde die Frist zur Umstellung noch einmal
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Wie Sie den neuen Anforderungen zur Kasse entgehen

Sie nutzen ein elektronisches oder computergestütztes Kassensystem oder eine Registrierkasse? Dann müssen Sie ab dem 1. Januar 2020 ein manipulationssicheres Aufzeichnungssystem (§ 146a Abs. 1 AO) verwenden. Die Frist wurde zwar nicht offiziell verlängert, aber die Finanzverwaltung hat eine Nichtbeanstandungsregelung
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