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Steuerkanzlei Gesierich
Wenn Sie eine Immobilie an Ihre Kinder verschenken und sich den Nießbrauch (altmodisches Wort für Nutzungsrecht) vorbehalten, ist das für Sie schenkungsteuerfrei. Logisch, denn Sie können sich ja schlecht selbst etwas schenken. Aber Vorsicht: Wird der Nießbrauch auch für jemand anderen
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Aktuell scheint eine große Welle von Kontrollmitteilungen – vor allem aus Spanien – von den Finanzämtern ausgewertet zu werden. Es kommen Briefe wie dieser: „Dem Finanzamt ist bekannt geworden, dass Sie 2016 (2017…) Kapitaleinkünfte aus dem Ausland bezogen haben. Prüfen Sie,
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Wenn mehrere Leute gemeinsam eine Immobilie kaufen, erfolgt der Eintrag im Grundbuch standardmäßig als „Bruchteilsgemeinschaft.“ Beispiel: Herr und Frau Möller kaufen ein Haus je zur Hälfte. Dann steht im Grundbuch: „Eigentümer Herr und Frau Möller je zur Hälfte”. Eine GbR hat
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Das Bundesland Hamburg hat vor Gericht erstritten, dass die Vermietungsplattform AirBNB Daten herausgeben muss, sodass die Finanzämter kontrollieren können, ob alle Einnahmen versteuert wurden. Das haben viele Air-BNB-Nutzer nämlich bisher nicht getan. Allenfalls, falls man Einnahmen (vor Abzug von Kosten)
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