Schlagwörter: Mindestlohn

Steuerkanzlei Gesierich

Mindestlohn wird in Halbjahres-Schritten angehoben

Der gesetzliche Mindestlohn wurde bereits zu Jahresbeginn auf 9,50 Euro angehoben zum 1. Juli nochmals auf 9,60 Euro. Nächstes Jahr steigt er zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und dann zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Aufgepasst bei
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Was die erneute Anhebung des Mindestlohns für Sie bedeutet

Der Mindestlohn steigt ab 01.01.21 von 9,35 Euro auf 9,50 Euro, ab 01.07.21 auf 9,60 Euro. Von diesem Mindestlohn darf nur in Sonderfällen abgewichen werden: bei Minderjährigen ohne abgeschlossene Berufsausbildung; insbesondere Schülern; Auszubildenden (in Bezug auf die Ausbildungsvergütung), Pflichtpraktikanten oder
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Neuer Mindestlohn 9,35 Euro: Minijobber kürzer beschäftigen!

Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2020 von 9,19 Euro auf 9,35 Euro gestiegen. Von diesem Mindestlohn darf nur in Sonderfällen abgewichen werden (Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Schüler, Auszubildende (in Bezug auf die Ausbildungsvergütung), Pflichtpraktikanten oder Absolventen eines freiwilligen Praktikums
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Vorsicht vor dem Phantomlohn – es gibt ihn noch!

Was ist Phantomlohn? Das ist Lohn, der niemals gezahlt wurde, für den die Sozialversicherung aber trotzdem Abgaben verlangt. Im Fachjargon redet man vom „Entstehungsprinzip“. Das bedeutet, dass Sozialabgaben nicht auf Basis des Lohns berechnet werden, der tatsächlich gezahlt wurde, sondern
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