Schlagwörter: Mindestlohn

Steuerkanzlei Gesierich

Mindestlohn-Falle für Minijobs: leider keine Entschärfung

Minijobber dürfen bekanntlich (regelmäßig) nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Wenn Sie einer solchen Arbeitskraft genau den Mindestlohn zahlen, dann müssen Sie die Arbeitszeit bei jeder Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns reduzieren. Waren beim Start des Mindestlohns 2015 noch
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Wann die Mindestlohnfalle bei Geringverdienern droht

Ihre Mitarbeiter müssen mindestens 8,86 Euro pro Stunde verdienen. Ab 2019 steigt der Wert auf 9,19 Euro. Die Falle: Sachbezüge sind hier nicht zu berücksichtigen. Das ist vor allem dann ein Problem, wenn ein gering verdienender Mitarbeiter - oder womöglich
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Höherer Mindestlohn: Arbeitszeiten rechtzeitig reduzieren

Durch die abermalige Erhöhung des Mindestlohns von derzeit 8,86 Euro auf 9,19 Euro ab 2019 sinkt auch die maximal mögliche Arbeitszeit bei einem Minijob wieder ab. Denn die maximale Stundenanzahl eines Minijobbers pro Monat wird so berechnet: 450 geteilt durch
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Vermeiden Sie diese Mindestlohnfalle bei Dienstwagen

Der aktuelle Mindestlohn muss als Bruttobezug ausgezahlt und kann nicht als Sachbezug gewährt werden. Sonst ist der Mindestlohn unterschritten (§ 107 Gewerbeordnung). Beispiel: Frau Meier arbeitet in der Huber-GmbH auf Teilzeitbasis mit 20 Stunden pro Woche und verdient genau den
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