Schlagwörter: Photovoltaik

Steuerkanzlei Gesierich

Kleine Fotovoltaikanlagen fallen auf Wunsch aus der Steuer

Nachdem die Einspeisevergütungen in den letzten Jahren stark gesunken sind, kommt man, insbesondere bei Fremdfinanzierung einer Photovoltaikanlage, nur noch selten ins Plus. Wenn Sie steuerliche Verluste geltend machen wollen, müssen Sie dem Finanzamt eine Prognose vorlegen, wie Sie es in
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Bau einer Photovoltaikanlage ist Bauleistung

Installiert Ihnen ein Handwerker eine Photovoltaikanlage, gilt das neuerdings als Bauleistung. Ergebnis: Der Handwerker muss eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG vorlegen. Ansonsten müssten Sie 15 Prozent vom Bruttobetrag einbehalten (LfSt Bayern, 16.09.15, Hessisches FG, 16.05.17, 4 K 63/17, Rev.
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Eine private GbR sollte keine Photovoltaikanlage kaufen

Wenn eine private GbR eine Photovoltaikanlage baut, wird die GbR dadurch gewerblich und das gesamte Immobilienvermögen der GbR wird Betriebsvermögen. (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) Das ist das typische Beispiel wie GbRs ins Unglück rauschen: Die Geschwister Stefan
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Finanzamt muss Verluste bei Photovoltaik anerkennen

Eigentlich erkennt das Finanzamt Verluste nur an, wenn man eine Prognose vorlegen kann, wonach man innerhalb eines absehbaren Zeitraums (i. d. R. 20 Jahre) in die schwarzen Zahlen kommt. Das wird bei Photovoltaikanlage immer schwieriger, seit die Einspeisevergütungen so stark
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