Schlagwörter: Steuerfrei
Steuerkanzlei Gesierich
Es gibt allerlei Steuerbefreiungen und Möglichkeiten zur Steuerpauschalierung, die voraussetzen, dass die jeweilige Leistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht wird. Typisches Beispiel: Kindergartenzuschüsse. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin könnte 100 Euro pauschalversteuerten Kindergartenzuschuss bekommen. Bis jetzt hat sie keinen. Die Firma
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Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten zur Verfügung, müssen die Arbeitnehmer das versteuern, und zwar zu den amtlichen Sachbezugswerten. Diese lauten: 1,77 Euro fürs Frühstück und 3,30 Euro jeweils für Mittag- und Abendessen (2020: 1,80 Euro bzw. 3,40 Euro). Doch was gilt
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Im Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis spätestens 1. Juli 2016 ein neues Erbschaftsteuergesetz zu verkünden. Der Gesetzgeber schaffte es aber nicht, diesen Termin einzuhalten. Das neue Erbschaftssteuergesetz wurde erst
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Minijobber können über 450 Euro hinaus steuerfreie oder pauschal versteuerte Zusatzleistungen bekommen, denn diese zählen bei der 450-Euro-Grenze nicht mit. Allerdings sind viele Goodies an Voraussetzungen geknüpft. Liegen diese nicht vor, zählen die extra Leistungen eben doch mit und machen
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