Archiv: 2. Jul 2016

Steuerkanzlei Gesierich

Ist Ihr freier Mitarbeiter wirklich selbständig?

Wenn Sie freie Mitarbeiter oder Auftragnehmer beschäftigen und mit diesen Rechnungsstellung mit Mehrwertsteuer vereinbaren, ist fraglich, ob Finanzamt und Krankenkasse diesem Vertrag folgen werden. Ein wichtiges Merkmal eines Scheinselbständigen ist, dass er nur für einen Auftraggeber tätig ist. Das ist
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