Zahlen Sie einen Immobilienkredit vorzeitig zurück, hat die Bank einen Schaden. Dafür kann sie eine Entschädigung verlangen, die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung. Dabei müssen allerdings Sondertilgungsrechte berücksichtigt werden. (BGH, 19.01.16, XI ZR 388/14, NJW 16, 1382) Hätten Sie also zum Beispiel
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