Alleinerziehende, die mit ihrem Kind alleine in einem Haushalt leben, können einen Entlastungsbetrag von 1.908 Euro pro Jahr (bis 2014: 1.308 Euro) geltend machen und von der Summe der Einkünfte abziehen (§ 24b Abs. 1 Satz 1 EStG). Für jedes
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