Archiv: 6. Aug 2017
Steuerkanzlei Gesierich
Viele denken beim Thema Zugewinnausgleich an die Ehescheidung. Das muss aber nicht sein. Es ist auch bei einer intakten Ehe möglich, nachträglich einen Ehevertrag zu schließen und zur Gütertrennung überzugehen. Dem „ärmeren“ Ehegatten steht dann ein Ausgleichsanspruch in Höhe des
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Eigentlich erkennt das Finanzamt Verluste nur an, wenn man eine Prognose vorlegen kann, wonach man innerhalb eines absehbaren Zeitraums (i. d. R. 20 Jahre) in die schwarzen Zahlen kommt. Das wird bei Photovoltaikanlage immer schwieriger, seit die Einspeisevergütungen so stark
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Im Regelfall haben Außendienst- und Kundendienst-Mitarbeiter einen Dienstwagen. Alternativ könnten Sie sich aber auch einmal folgendes Modell durch den Kopf gehen lassen: Der Mitarbeiter kauft das Auto privat, trägt alle Kosten selbst und Sie geben ihm 30 Cent pro Kilometer
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