Corona-Krise: Normalerweise muss man mit einem Verlustrücktrag warten, bis man die Steuererklärung des Verlustjahres abgegeben hat. Wer aufgrund von Corona nun aber massive Umsatzrückgänge hat, für den dürfte es im Sommer 2021 (wenn der 2020er-Bescheid da ist) längst zu spät
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