Archiv: 16. Jun 2020
Steuerkanzlei Gesierich
Zur kurzfristigen Betreuung von Kindern „wegen zusätzlichen Betreuungsbedarfs“ gibt es eine spezielle Befreiungsvorschrift (§ 3 Nr. 34 a Buchstabe b) EStG). In der Corona-Krise wird nun das Vorliegen dieses „zusätzlichen Betreuungsbedarfs“ unterstellt, wenn die Regelbetreuung der Kinder infolge der Schließung
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Mitarbeiter mit Dienstwagen brauchen den Firmenwagen häufig, um ins Büro zu fahren oder Kunden zu besuchen. In der Coronazeit wurde die Präsenz im Büro oft ersetzt durch Homeoffice, und Kundenbesuche waren wegen Corona-Infektionsgefahr ebenfalls nicht möglich. Führt Homeoffice automatisch zum
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Wie sieht das steuerlich aus, wenn Ihr Mitarbeiter sein Elektroauto auf Ihre Kosten auflädt? Es kommt hier darauf an, ob es ein Privatauto oder ein Firmenwagen ist, und wo es aufgeladen wird: bei Ihnen im Betrieb oder beim Mitarbeiter zuhause.
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Man muss nicht gleich heiraten, wenn man zusammenleben möchte. Bei der Einkommensteuer bringt die Ehe auch keine besonderen Vorteile, wenn beide Partner in etwa gleich verdienen. Einen massiven Unterschied gibt es aber bei der Erbschaftsteuer: Paare in „wilder Ehe“ haben
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