Bei der Frage, ob ein Mitarbeiter Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit dem Dienstwagen versteuern muss, spielt der Begriff „erste Tätigkeitsstätte“ eine große Rolle. Beispiel: Ein Vertriebsmitarbeiter wohnt 100 Kilometer entfernt. Er hat einen Dienstwagen (konventioneller Verbrenner, Bruttolistenneupreis 50.000 Euro). Ab
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