Archiv: 18. Sep 2020

Steuerkanzlei Gesierich

Keine aktive Rechnungsabgrenzung bis 800 Euro je Posten

Zahlen Sie etwas voraus für einen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag, müssen Sie dafür eigentlich eine aktive Rechnungsabgrenzung „ARAP“ bilden. Beispiel: Die Versicherungsprämie in Höhe von 2.000 Euro wird für ein Jahr im Voraus immer am 1. Juli bezahlt. 1.000 Euro betreffen
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