Zahlen Sie etwas voraus für einen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag, müssen Sie dafür eigentlich eine aktive Rechnungsabgrenzung „ARAP“ bilden. Beispiel: Die Versicherungsprämie in Höhe von 2.000 Euro wird für ein Jahr im Voraus immer am 1. Juli bezahlt. 1.000 Euro betreffen
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