Sie können laut Steuergesetz Computer, Laptops usw. gegen „nur“ 25 Prozent Pauschalsteuersatz an Mitarbeiter verschenken (§ 40 Absatz 2 Nr. 5 EStG). Aber 25 Prozent von 1.000 Euro sind trotzdem noch 250 Euro. Machen Sie es doch lieber so: Stellen Sie
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