Der Mindestlohn steigt ab 01.01.21 von 9,35 Euro auf 9,50 Euro, ab 01.07.21 auf 9,60 Euro. Von diesem Mindestlohn darf nur in Sonderfällen abgewichen werden: bei Minderjährigen ohne abgeschlossene Berufsausbildung; insbesondere Schülern; Auszubildenden (in Bezug auf die Ausbildungsvergütung), Pflichtpraktikanten oder
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