Archiv: 11. Dez 2020

Steuerkanzlei Gesierich

Fristverlängerung für Nutzung des IAB mit Pferdefuß

Geplante Investitionen können Sie schon drei Jahre vorher zu 40 Prozent (künftig zu 50 Prozent) vom Gewinn abziehen. Wenn Sie das machen, haben Sie drei Jahre Zeit, um tatsächlich zu investieren. Aber: Wenn Sie nicht investieren, wird der Steuerbescheid des Jahres,
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